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Gebäude-Energieberater Uli Heinen

Willkommen! Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen von Gebäude-Energieberater und Schreinermeister Uli Heinen aus Remscheid.

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Gute Gründe für einen Energieberater

Bei meiner Arbeit als Gebäudeenergieberater stelle ich immer wieder fest, dass eine kompetente Energieberatung bei Modernisierungsplanungen gefragter ist denn je, denn:

Die Kosten steigen

Die Energiekosten von Gebäuden werden in den nächsten Jahren weiter anwachsen.

EnEV 2016 setzt Vorgaben

Die Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) setzt hohe Maßstäbe an die Energieeinsparung bei Modernisierungen.

Der Energieausweis ist zur Pflicht geworden

Der Gebäudeenergieausweis, festgelegt durch die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden“ und der EnEV 2016 ist für Neu- und Altbauten Pflicht.

Verbesserungspotenzial bleibt ungenutzt

Durch moderne Verfahren wie die Gebäude-Thermografie kan ich meinen Kunden sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung vorschlagen.

Über mich

Uli Heinen

Uli Heinen

Neben meiner Tätigkeit als Schreinermeister bin ich seit dem 01.09.2007 als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk selbstständig.

Über Energieausweise

Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit soll der potenzielle Kunde sich über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen können.

Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Aussenbauteile und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.

Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, kann ich Ihnen schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln. Nachfolgend finden Sie erste Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.
Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
  • Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
  • Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.
Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können. Grundsätzlich erzielen Gebäude mit niedrigen Energieverbräuchen einen deutlich höheren Marktwert. Die Nachfrage nach energieeffiziente Gebäude wird ständig steigen.

Meine Leistungen

Folgende Leistungen biete ich Ihnen als Gebäudeenergieberater und Tischlermeister an:

Energieausweise

Erstellung auf Grundlage des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs eines Gebäudes

Modernisierungs-konzepte

Erstellung von Modernisierungskonzepten mit Amortisationsberechnungen

Gebäude-Thermografie

Aufdeckung von Wärmeverlusten an Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera

Möbel- und Küchenbau

Bau von Möbeln und Küchen angepasst an Ihre Vorstellungen und individuellen Bedürfnisse

Fenster und Türen

Beratung, Einbau, Insektenschutz für Fenster und Türen

Schreiner- und Reparaturarbeiten

Verlegen und Aufarbeitung von Bodenbelägen, Reparaturen

Kontakt aufnehmen

So erreichen Sie mich

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Auftrag erteilen? Dann melden Sie sich gerne über nebenstehendes Kontaktformular oder direkt telefonisch. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Barmer Str. 59, 42899 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 5 11 13
Mobil: 0 15 77 / 2 88 64 91
Fax: 0 21 91 / 4 62 78 45
Email: info@energieberatung-heinen.de
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Ulrich Heinen
Energieberater
Barmer Str. 59
42899 Remscheid
Deutschland

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Vertretungsberechtigt: Ulrich Heinen (info@energieberatung-heinen.de)

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